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   VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457   

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VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457 (https://dejure.org/2013,22131)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457 (https://dejure.org/2013,22131)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. April 2013 - AN 9 K 11.02457 (https://dejure.org/2013,22131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    BaurechtAnspruch auf Herstellung einer bebauungsplangemäßen Erschließung verneint;Anspruch auf Rückzahlung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zuletzt am 28. Oktober 1981 (Az. 8 C 4/81) entschieden, dass dann ein einklagbarer Erschließungsanspruch entstehe, wenn eine Gemeinde eine Vorausleistung erhebe und trotz erfolgter Zahlung die entsprechende Straße nicht innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens in einen Zustand versetze, der die funktionsgerechte Nutzbarkeit der dem Vorausleistenden genehmigten baulichen Anlage gewährleiste.

    Der so umrissenen allgemeinen Erschließungspflicht steht regelmäßig kein entsprechendes Recht des Bürgers gegenüber, denn § 123 Abs. 3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass ein Rechtsanspruch auf Erschließung nicht besteht (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81 - BVerwGE 64, 186/188).

    Hinzukommen muss ein Verhalten der Gemeinde, das es rechtfertigt, die ihr im Regelfall zustehende Entscheidungsfreiheit einzuschränken (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81 - BVerwGE 64, 186/189 f.).

    Insoweit können unter bestimmten weiteren Voraussetzungen insbesondere der Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44/84 - NVwZ 1985, 564), die bauaufsichtliche Genehmigung eines Bauvorhabens (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - NVwZ 1988, 355) oder die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81- BVerwGE 64, 186) zu einer Pflichtverdichtung führen.

    Findet ein Fahrverkehr von nicht völlig untergeordneter Bedeutung statt, so ist zusätzlich erforderlich, dass ein abgesetzter Gehweg einen gefahrlosen Fußgängerverkehr (auch von Kindern) zur nächsten voll ausgebauten Straße sicherstellt (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81 - BVerwGE 64, 186/195 f.).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457
    Insoweit können unter bestimmten weiteren Voraussetzungen insbesondere der Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44/84 - NVwZ 1985, 564), die bauaufsichtliche Genehmigung eines Bauvorhabens (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - NVwZ 1988, 355) oder die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81- BVerwGE 64, 186) zu einer Pflichtverdichtung führen.

    Demzufolge ist es einer Behörde, die mitverantwortlich dafür ist, dass eine ohne hinreichende Erschließung erteilte Baugenehmigung zu einem rechtswidrigen Zustand mit den genannten Folgen führt, verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, es sei allein Sache des Betroffenen mit diesem Zustand fertig zu werden (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - NVwZ 1988, 355/356).

    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung nicht davon abhängt, ob die Erschließung vorgenommen wird, sondern davon, ob mit ihr bei Erteilung der Genehmigung gerechnet werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - NVwZ 1988, 355/356).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457
    Insoweit können unter bestimmten weiteren Voraussetzungen insbesondere der Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44/84 - NVwZ 1985, 564), die bauaufsichtliche Genehmigung eines Bauvorhabens (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - NVwZ 1988, 355) oder die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4/81- BVerwGE 64, 186) zu einer Pflichtverdichtung führen.

    Dafür besteht allerdings regelmäßig dann kein Bedürfnis, wenn - wie hier - ein Grundstück bebaut ist, weil es dann eine zu beseitigende "Sperrwirkung" nicht gibt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44/84 - NVwZ 1985, 564/565).

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457
    Der Eintritt einer Aufgabenverdichtung setzt in einem solchen Fall unter anderem voraus, dass durch den Erlass des Bebauungsplans ein bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigtes, nach Maßgabe des § 35 BauGB zulässiges und im Hinblick auf einen außenbereichsgemäßen Erschließungsstandard genehmigungsfähiges Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig wird (BVerwG, U.v. 3.5.1991 - 8 C 77/89 - NVwZ 1991, 1086/1088).
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